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Lebensversicherung prüfen

Es gibt aktuell zahlreiche Angebote auf dem Markt, die Rückabwicklungsmöglichkeiten versprechen. Allerdings hat sich das LV-Thema von der "Goldgrube" für findige Unternehmer entwickelt zu einem juristisch nur noch sehr aufwändigem und mit hohem personellen Aufwand zu betreibenden Rechtsgebiet des Versicherungsrechts. Rechsanwalt Mattil: "Jeder Vertrag muss intensiv und individuell geprüft werden und im Verfahren tauchen regelmäßig Problemstellungen auf, die Massen-Verarbeiter nicht lösen können. Dazu braucht es weiter und mehr denn je das Knowhow und das Fingerspitzengefühl des spezialisierten Anwalts!"

Das Mattil-Team prüft eingesendete Unterlagen auf Inhalt und Vollständigkeit. Selbst wenn Vertragsdetails eine aussichtsreiche Rückabwicklung ankündigen, geben wir erst nach Sichtung aller vollständig vorliegenden Unterlagen eine Prognose ab. Diese bezieht sich auf die Machbarkeit unseres juristischen Ansinnens und die Einschätzung des Auszahlungsbetrages.

Sobald uns eine Kopie Ihrer Police vorliegt, prüfen wir eine mögliche Deckungszusage. Dieser Service ist kostenlos und unverbindlich. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in einer Vielzahl aller Fälle sämtliche anstehenden Kosten. Verweigert eine Versicherung den Deckungsausgleich, dann kümmern wir uns nach Prüfung der gesetzlichen Rahmenbedingugen um eine Deckungsschutzklage.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Lebensversicherten mit einer Entscheidung vom 7. Mai 2014 deutlich gestärkt. Versicherungskunden können ihren Renten- und Lebensversicherungen auch noch nach Jahren noch widersprechen, falls sie beim Abschuss des Vertrages nicht umfassend über ihre Rechte aufgeklärt wurden. Die Entscheidung betrifft nahezu alle zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossene Altverträge, die nach dem so genannten "Policenmodell" abgeschlossen wurden.

Was ist ein Policenmodell?

Beim Policenmodell erhält der Versicherungsnehmer die vertragsbezogenen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen zusammen mit der Police ausgehändigt. Hat der Versicherungsnehmer alle Unterlagen vorliegen, kann er im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist widersprechen. Sind die Unterlagen nicht vollständig, oder fehlerhaft, dann läuft die Widerspruchsfrist erst gar nicht an und es entsteht ein quasi "ewiges" Widerspruchsrecht.

Welchen Anspruch habe ich?

Sie haben einen Anspruch auf Rückerstattung aller Prämien inklusive der Verzinsung und des durch eine komplizierte Berechnung zu ermittelnden entgangenen Nutzens. Der sich ergebende Wert ist auf jeden Fall deutlich höher als der reine Rückkaufswert.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen prüft Ihre Unterlagen kostenlos und Sie gehen auch erst mit einer Mandatierung ein Vertragsverhältnis ein. Wir berechnen unsere Leistungen entsprechend der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und behalten keine Provisionen oder sonstigen Vergütungen ein.

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