Die Treuk AG nannte sich selbst „Kanzlei für Kapitalsicherung“. Die Anleger mussten erfahren, dass das Gegenteil der Fall war und sie einen großen Teil ihrer Altersvorsorge in den Sand gesetzt haben. Die Treuk AG ist pleite. Das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurde am 26. Oktober 2017 eröffnet (Az.: 75 IN 356/17).
Im Insolvenzverfahren besteht für die Anleger allerdings nur wenig Hoffnung, noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden, d.h. ihre Ansprüche werden erst berücksichtigt, wenn die Forderungen der anderen Gläubiger bedient sind.
Das Geschäftsmodell der Treuk AG
Mit dem Versprechen mehr aus ihrem Geld zu machen, kaufte die Treuk AG sichere Kapitalanlagen wie Lebensversicherungen oder Bausparverträge von ihren Kunden auf. Sie behauptete diese Verträge „aufwerten“ zu können. Vereinfacht gesagt tauschten die Verbraucher bei der Treuk AG ihre sicheren Anlageverträge gegen hochriskante Nachrangdarlehen ein, die ihnen hohe Zinsen einbringen sollten, aber nicht der Finanzaufsicht unterliegen. Der Treuk AG ging es aber wohl vorrangig darum, an die Auszahlungen aus den Lebensversicherungen oder Bausparverträgen zu kommen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hielt dieses Modell von Anfang an für eine „windige Angelegenheit“. Wie sich herausstellte, sollte sie recht behalten.
Warnung vor „Ratgeber für Finanzen e.V.“
Schon früh warnte die Verbraucherzentrale vor dem vermeintlich gemeinnützigen Verein „Ratgeber für Finanzen e.V.“ Der Verein gibt sich verbraucherfreundlich, hat aber offenbar zum Ziel, Verbrauchern ihre sichere Geldanlagen wie Lebensversicherungen abzuschwatzen, da diese viel zu wenig Rendite bringen würden. Besser sei es die Policen zu verkaufen – z.B. an die Treuk AG.